Der Mindestlohn in der Gastronomie (gültig ab 2020)

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Es war ein sehr langes politisches Gerangel um die Frage, ob in Deutschland ein Mindestlohn eingeführt werden soll oder nicht. Aber letztlich war es am 16. August 2014 so weit. Der Mindestlohn trat in Kraft, zunächst mit einer Übergangszeit bis 2017, in der es noch branchenspezifische Abweichungen gab, doch ab dann flächendeckend für alle Berufe, auch die der Gastronomie.

Seit dem 1.1.2020 beträgt der Gastronomie Mindestlohn mindestens 9,35 Euro pro Stunde. Der von der Arbeitgeberseite vielfach vorgebrachte Einwand, dass der Mindestlohn Arbeitsplätze vernichtet, hat sich in den zurückliegenden 5 Jahren in keiner Weise bewahrheitet. Dass der Mindestlohn in der Gastronomie und anderen Branchen funktioniert, zeigen auch die Nachbarländer:

Luxemburg: 12,06 Euro

Frankreich: 10,03 Euro

Niederlande: 9,91 Euro

Belgien: 9,66 Euro

Schweiz: Kantonal geregelt, umgerechnet etwa 18,60 Euro

Österreich: Mindestbrutto-Monatslohn 1500 Euro, etwas über 10 Euro pro Stunde

Polen: 3,05 Euro

Tschechien: 3,11 Euro

Dänemark: Tariflich geregelt

Die meisten der Nachbarländer Deutschlands haben den Mindestlohn lange vor der Bundesrepublik eingeführt.

 

Gibt es Ausnahmen zum Mindestlohn in der Gastronomie?

Es gibt Ausnahmen zum Mindestlohn in der Gastronomie, die jedoch auch für alle anderen Branchen ihre Gültigkeit besitzen.

 

  1. Auszubildende

Der Mindestlohn findet bei Auszubildenden keine Anwendung, weil die Bezahlung während der Ausbildung kein Lohn im eigentlichen Sinne ist, sondern eine Ausbildungsvergütung. Per Definition erbringt ein Azubi keine entgeltliche Leistung. Die Ausbildungsvergütung dient dazu, für die Ausbildung notwendige Ausgaben zu begleichen.

 

  1. Jugendliche unter 18 Jahren

An Jugendliche unter 18 Jahren muss der Mindestlohn nicht gezahlt werden. Das hängt damit zusammen, das ein Jugendlicher nicht die gleiche Arbeitsleistung wie ein Erwachsener erbringen kann beziehungsweise darf. So darf ein Jugendlicher zum Beispiel nicht nachts arbeiten. Befindet sich ein Jugendlicher in der Ausbildung und wird währenddessen volljährig, bleibt die Auszubildendenregelung bestehen, also bis zum Abschluss der Ausbildung kein Mindestlohn.

 

  1. Langzeitarbeitslose

Wer länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet war, darf für das erste halbe Jahr in einer neuen Anstellung unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden.

 

  1. Praktika von Schülern oder Studenten.

Wird ein Praktikum im Rahmen eines Studiums oder einer Schulausbildung absolviert, entfällt der Anspruch auf den Mindestlohn

 

  1. Orientierungspraktika

Orientierungspraktika im Vorfeld eines beginnendes Studium oder einer Berufsausbildung, die nicht länger als drei Monate dauern, sind ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen.

 

  1. Durch die Arbeitsagentur geförderte Maßnahmen, die dem Erwerb einer Einstiegsqualifikation dienen, unterliegen nicht dem Mindestlohngesetz.

Weiterhin haben Volontäre und ehrenamtlich tätige Personen keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Dies gilt ebenso für Behinderte, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten und auch Straf- oder Untersuchungsgefangene können keinen Anspruch auf den Mindestlohn geltend machen, wenn sie in der Haftanstalt arbeiten. Für sogenannte Freigänger gilt jedoch wiederum der Mindestlohn.

 

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Auch in der Gastronomie werden Bereitschaftsdienste oder Rufbereitschaften wahrgenommen. Der Unterschied zwischen beiden Begriffen liegt in der An- oder Abwesenheit am Arbeitsplatz. Der Bereitschaftsdienst beinhaltet die Anwesenheit am Arbeitsplatz, um bei Bedarf sofort tätig werden zu können. Der Bereitschaftsdienst unterliegt somit dem Mindestlohngesetz. Anders sieht es bei der Rufbereitschaft aus, bei der der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht am Arbeitsplatz ist, jedoch jederzeit kontaktiert werden kann und dann zur Arbeit erscheint. Die Rufbereitschaft unterliegt nicht dem Mindestlohngesetz.

 

Mindestlohn in der Gastronomie, Tricks der Arbeitgeber

Es gibt in jeder Branche schwarze Schafe, die gesetzliche Bestimmungen wie den Mindestlohn umgehen möchten. Die Gastronomie macht hierbei keine Ausnahme.

So etwa die Methode, die Angestellten bei einer im Ausland sitzenden Firma anzustellen, sie aber in Deutschland arbeiten zu lassen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat hierzu geurteilt, das trotzdem der deutsche Mindestlohn-Tarif gültig ist. Der Abzug von Kosten für gestellte Arbeitskleidung oder Utensilien des Arbeitsschutzes vom Mindestlohn ist ebenso wenig zulässig. Und auch die Verrechnung des durch eine Servicefachkraft eingenommenen Trinkgeldes mit dem Mindestlohn ist unzulässig.

 

Gastronomie und Mindestlohn, wer bekommt was?

Wie in anderen Branchen auch, gibt es in der Gastronomie keinen übergreifenden Tarifvertrag, der bundesweite Geltung besitzt. Vielmehr handeln verschiedene Gewerkschaften mit unterschiedlichen Verbänden individuelle Tarifverträge aus. Grundsätzlich gilt dabei, dass kein tariflich vereinbartes Entgelt unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen darf.

Die zwei wichtigsten Tarifvereinbarungen, die der Systemgastronomie mit der NGG, der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, und die der DEHOGA, dem Bundesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, mit der NGG, machen je nach Bundesland und Laufzeit eine teilweise Überarbeitung erforderlich, da manche Entgeltgruppe durch die Erhöhung des Mindestlohnes zum 1.1.2020 unterhalb der Mindestlohngrenze angesiedelt ist.

So zeigt sich in der Tarifgruppe 1 des Entgelttarifvertrages zwischen Systemgastronomie und NGG, der ab dem 1.1.2019 in Kraft trat, das aktuell nur 9,25 Euro gezahlt werden, 10 Cent weniger als der Mindestlohn von 9,35 Euro. Im Übrigen liegen die Entgelte der übrigen 11 Tarifgruppen über dem Mindestlohn, wenn auch nicht sehr deutlich.

Die Höhe der Gehälter, die in der Gastronomie über dem Mindestlohn bezahlt werden, sind sehr stark abhängig vom Standort, dem jeweiligen Gastronomiebetrieb und dem Arbeitsmarkt. So verdient ein Koch im Durchschnitt etwa 11,21 Euro. Gerade in der Gastronomie hat die Einführung des Mindestlohnes zur Anhebung des durchschnittlichen Lohngefüges geführt.

 

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